Alle nachstehenden Bedingungen und Regelungen gelten für sämtliche Vertragstypen, Vereinbarungen, Dienstleistungen und Verkauf von Waren (wie z. B. Software oder Hardware) zwischen PergamonMED GmbH und dem Kunden / Endverbraucher.
1. Alle Rechte an der Software PergamonMED stehen den Inhabern der PergamonMED GmbH zu.
2. Für Fremdsoftware gelten die Urheberrechte des Herstellers der jeweiligen Software.
3. Gesetzlich wie auch vertraglich untersagt ist jede Art der Vervielfältigung, welche nicht ausdrücklich durch die PergamonMED GmbH genehmigt wurde. Ebenso untersagt ist die Weitergabe der Software an Dritte ohne ausdrückliche Befugnis.
4. Auch jede Form der Veränderung der Software ist untersagt, insbesondere die Übersetzung, die Bearbeitung und Weiterentwicklung oder sonstige Umarbeitung.
5. Die Software der PergamonMED GmbH unterliegt dem Dekompilierungsverbot.
6. Erhält die PergamonMED GmbH vom Kunden Grafik, Bild, Daten, Ton, Text oder sonstige Informationen zur Verfügung gestellt, um ein Projekt zu bearbeiten, hat der Kunde sicher zu stellen, dass diese Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind und im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks frei verwendbar sind.
7. Die von der PergamonMED GmbH erstellten Urheberrechtsvermerke auf Produkten bzw. Anwendungen und Dokumenten dürfen nicht durch den Kunden oder sonstige Dritte entfernt oder verändert werden.
1. Alle Angebote sind freibleibend wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
2. Sind keine Vertragserklärungen abgegeben worden, gelten die Rahmenbedingungen der Angebote und der Auftragsbestätigung.
3. Konzeptentwürfe und auch Test- bzw. Betasoftware sind geistiges Eigentum von PergamonMED GmbH. Kommt kein Vertrag zustande, dürfen diese Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden und auch nicht vervielfältigt werden.
1. Es wird generell zwischen der kostenfreien und kostenpflichtigen Version unterschieden. Bei der kostenfreien Version dürfen keine versteckten Kosten anfallen oder kostenpflichtige Software angebunden werden. Eine Annahmeregelung bedarf der Schriftform oder ist im §21 (Integrationen) berücksichtigt. Dem Kunden sind die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software bekannt. Er trägt das Risiko, sollten Funktionen nicht Bestandteil der Software sein.
2. Bei Erstellung individueller Softwarelösungen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass alle gewünschten relevanten Funktionalitäten schriftlich fixiert werden und diese dem Projektteam von PergamonMED GmbH zur Verfügung stehen.
3. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass innerhalb von Betaphasen überprüft wird, ob alle notwendigen Funktionen gegeben sind und in der Software vorgesehen wurden.
1. Die Software bzw. die digitalen Daten werden grundsätzlich nur digital in Form einer CD-ROM bzw. eines digitalen Datenträgers geliefert.
2. Für die Kompatibilität und Lauffähigkeit der gelieferten Software auf einem PergamonMED GmbH fremden System übernimmt PergamonMED GmbH keine Garantie.
3. Standardkonfigurationen und Lauffähigkeit der Systeme müssen im Vorraus durch den Kunden in Zusammenarbeit mit PergamonMED GmbH ermittelt werden.
1. Bei Lizenzsoftware von PergamonMED GmbH GmbH wird grundsätzlich die aktuelle Version geliefert, nach Vereinbarung kann eine neue Betaversion der Software geliefert werden.
2. Die Lieferzeit liegt grundsätzlich bei maximal 14 Werktagen nach Fertigstellung des Auftrags.
3. Die Leistungszeit wird grundsätzlich individuell mit dem Kunden im Rahmen des Projekts bzw. des Auftrags ermittelt.
4. Ist die PergamonMED GmbH auf die Mitwirkung oder auf Informationen des Kunden angewiesen und entstehen dadurch Wartezeiten, wird diese Verzögerung an die Leistungszeit zu Lasten des Kunden angerechnet.
5. Die PergamonMED GmbH ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
1. Der Kunde darf die Softwarelösung nur auf der Anzahl Server und/oder Clients installieren, für die er auch Lizenzen erworben hat.
2. Der Kunde darf Sicherheitskopien auf mobile Datenträger erzeugen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, jede Veränderung, die seine Nutzungsberechtigung betrifft, schriftlich der PergamonMED GmbH mitzuteilen und ggf. auf eine Genehmigung zu warten. Die Dauer des Nutzungsrechts ist grundsätzlich, solange kein Vergehen vorliegt, für die kostenfreie (Personal-Edition) unbegrenzt. Anders lautende Regelungen erfolgen im Einzelfall oder sind in den Lizenzbedingungen der kostenpflichtigen Editionen definiert.
4. Für Software anderer Hersteller, die im Rahmen des Projekts verwendet wird, hat der Kunde deren Bedingungen anzunehmen. PergamonMED GmbH steht nicht für deren Rechte und Pflichten ein.
5. Werden durch den Kunden Daten in elektronischer Form bereitgestellt, hat der Kunde jeweils dem neuesten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherheit obliegt allein dem Kunden.
6. Sowohl für die kostenfreien als auch für die kostenpflichtigen Softwareprodukte der PergamonMED GmbH werden regelmäßige Updates erstellt. Sollten diese nicht in Anspruch genommen werden und eine Servicefall tritt ein, so trägt der Kunde die hieraus entstehenden Folgekosten bzw. den zusätzlichen Aufwand.
Grundsätzlich ist es dem Anwender / Kunden untersagt Lizenzsoftware von PergamonMED GmbH zu verkaufen, zu verleihen oder sonst weiterzugeben bzw. zu veräußern.
1. Für die Nutzung der kostenpflichtigen Versionen benennt der Kunde einen Ansprechpartner, der Gesprächspartner für die PergamonMED GmbH ist und die erforderlichen Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen kann.
2. Wenn nicht anders vereinbart, testet der Kunde gründlich die Software auf Mängelfreiheit oder eventuelle Installationsfehler, bevor er das System in die operative Nutzung überführt.
3. Der Kunde muss selbstständig für die Sicherheit seiner Daten sorgen, d. h. Nutzung des Backupsystems, regelmäßige Störungsdiagnose und Überprüfung der Ergebnisse und des Verhaltens der Software bzw. des Systems.
4. Für das Backup hat der Kunde, die im Lieferumfang enthaltende Backupsoftware von PergamonMED zu verwenden.
1. Zu allen Preisen kommt die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.
2. Wenn nicht anders vereinbart ist jede Zahlung nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 7 Tagen fällig. Skonto wird nicht gewährt.
3. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.
4. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
5. Die PergamonMED kann Abschlagszahlungen oder volle Vorauszahlung verlangen, insbesondere wenn der Kunde der PergamonMED GmbH nicht bekannt ist oder der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.
6. PergamonMED bleibt Eigentümer (der Verwalter) des Vertragsgegenstands bis zur vollständigen Zahlung der vertraglich festgesetzten Summe durch den Kunden.
1. Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von der PergamonMED GmbH eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend der §§ 377 und 378 HGB.
2. Rügen müssen schriftlich innerhalb von 8 Werktagen mit genauer Beschreibung des Rügegrunds ab Kenntnis des Kunden vom Mangel erklärt werden. Diese Rüge muss durch den in § 9 I benannten Ansprechpartner des Kunden an die PergamonMED GmbH erfolgen.
1. PergamonMED GmbH leistet für die vertragsmäßigen Eigenschaften Gewähr nach den Regeln und Bestimmungen des Kaufrechts, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Es handelt sich nur dann um eine zugesicherte Eigenschaft, wenn diese im Rahmen des Vertrags schriftlich als solche bezeichnet worden ist.
3. Die PergamonMED GmbH hilft bei Bedarf dem Kunden, den Mangel zu finden. Stellt sich heraus, dass der Mangel nicht durch PergamonMED GmbH verursacht wurde, wird diese Leistung der Fehlersuche dem Kunden in Rechnung gestellt.
4. Die Gewährleistung geschieht grundsätzlich durch Nachbesserung. Diese wird durch Fehlerbehebung, durch Überlassen eines neuen Programmstands oder durch zumutbare Alternativen von Seiten der PergamonMED GmbH erbracht. Der Kunde hat die PergmaonMED GmbH insoweit zu unterstützen, wie es nach Sitte zumutbar ist.
5. Fehler bzw. Mängel, die aufgrund der technisch nicht möglichen 100% Kompatibilität zum Internet bzw. zu Hard- und Softwarekonfigurationen herrühren, sind nicht Bestandteil der Gewährleistung von PergmaonMED GmbH.
6. Softwareprodukte, die mit nicht-fehlertoleranten Sprachen (z. B. Delphi, PHP, etc.) programmiert wurden bzw. Systeme, die nicht auf Fehlertoleranz entwickelt wurden, dürfen nicht in betrieblichen Abläufen verwendet werden, die störungsfrei laufen müssen, insbesondere in den Bereichen der Lebenserhaltung (z. B. medizinische Geräte/Systemsteuerung), der Nukleartechnologie, Waffensysteme oder anderen Umgebungen, in denen der Ausfall des Systems unmittelbar zu lebensbedrohlichen Situationen oder Personenschäden führt. Ebenso darf die Software nicht in Umgebungen verwendet werden, die zu schwerwiegenden Schäden an Sachen oder der Umwelt führen. Für derartige Schäden, die aufgrund der Verwendung der Software durch den Kunden entgegen den Hinweisen entstehen, übernimmt PergamonMED GmbH keinerlei Gewährleistung oder Haftung. Für Schadensersatzansprüche gilt § 13. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen und haben keinerlei Gültigkeit. Die Gewährleistungsfrist für kostenpflichtige Leistungen beträgt 12 Monate und beginnt mit der Lieferung bzw. Leistung der Sache.
1. Bei kostenfreien bzw. Kulanzleistungen kann PergamonMED GmbH nicht haftbar gemacht werden, diese werden ohne jegliche Zusicherung auf Funktionalität ausgeliefert. Eventuelle Schadensersatzforderungen können nicht erfüllt werden.
2. Schadensersatzforderungen werden nur bei grob fährlässigen Versagens und diese auch nur in angemessener Höhe anerkannt.
3. Die Benutzung aller Erzeugnisse erfolgt auf eigene Gefahr.
4. Evenuelle Schadensersatzforderungen dürfen nicht die Grenze des Gewinns dieses Auftrags überschreiten.
5. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine Inhalte und Daten nicht gegen geltendes deutsches/europäisches Recht verstoßen.
6. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von PergamonMED GmbH.
1. Die Abnahme der Sache ist binnen zwei Wochen nach Übergabe und Einweisung durch PergamonMED GmbH zu erklären.
2. Kleinere Mängel, die Funktion und Nutzungsmöglichkeit nicht beeinflussen, hindern die Abnahme nicht, wenn PergamonMED GmbH dies verlangt und unverzügliche Mängelbeseitigung binnen fünf Werktagen zusagt.
3. Wird nicht binnen der Abnahmefrist ein schriftlicher Mangelbericht an PergamonMED GmbH gemeldet, gilt die Abnahme als erteilt.
4. Mit der Abnahme gilt die Ware als mängelfrei. Der Mangelbericht ist durch den Gesprächspartner (siehe § 9 I) zu übermitteln.
1. Die PergamonMED GmbH wie auch der Kunde verpflichten sich, alle Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt wurden, vertraulich zu behandeln.
2. Die Vertragsparteien sichern die Unterlagen so, dass ein Missbrauch durch Dritte nicht möglich ist.
3. Der Kunde ist verpflichtet seine Passwörter sorgfältig zu verwahren, um einen Missbrauch auszuschließen.
Dem Kunden zustehende Produkte, wie Vorlagen, Daten, Datenträger etc. werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.
1. Die Softwarepflege wird vereinbarte Wartungsverträge bzw. Update-Verträge gewährleistet.
2. Die Lizenzierung erfolgt ausschließlich Online. Ein Lizenzserver wird seitens der PergamonMED GmbH gewartet-
3. Die PergamonMED GmbH behält sich vor unbezahlte Lizenzen nicht zu verlängern.
4. Die PergamonMED GmbH ist nicht verpflichtet Updates für einmalige und individuelle Softwarelösungen zu entwickeln.
1. Zum Zweck der Fehlerbehebung ist es teilweise notwendig Zugriff auf sensible Datenbestände zu erhalten oder solche in das entwickelnde Unternehmen zu übertragen. Die PergamonMED GmbH und seine Mitarbeiter verpflichten sich sorgsam (auch im Sinne der Gesetzgebung, dem Qualitätsmanagement der persönlichen Verantwortung) mit diesen Daten umzugehen.
2. Zum Zwecke der Fehlervorbeugung, der Überprüfung der Lizenzen und zu Verbesserungen der Software können Daten (Fehlerprotokolle, Lizenz- und Geräteinformationen, Statistiken zum CD-Import) von der Software ohne seperate Sicherheitsabfrage an das Unternehmen übertragen werden.
3. Zu Sicherung der Qualität auch im Bezug auf die Gesetzgebung der Medizinprodukte ist die PergamonMED GmbH zu einer erweiterten Datenpflege (Geräte und Softwareversionen) verpflichtet. Ein Anspruch auf Löschung dieser Daten vom Kunden ist Ausgeschlossen.
1. Zusätzliche Dienstleistungen, die im Einzelfall vereinbart werden oder aus Kulanz erbracht werden, können nicht als Gewohnheitsrecht geltend gemacht werden. Ebenso besteht keinerlei Recht auf die Erfüllung einer solchen Leistung.
1. Jeder Vertrag kann unter Einhaltung zum Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden, es sei denn es liegt eine Sonderregelung im jeweiligen Vertrag vor.
2. Bei Änderung von grundlegenden Vertragsbedingungen oder Preisen ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos schriftlich zu kündigen.
3. Verträge werden automatisch auf Namen und Kosten des Kunden verlängert.
4. Die monatlichen Kosten sind im Voraus oder nach Rechnungsstellung fällig. Bei Verzug der Zahlung ist die PergamonMED GmbH berechtigt, bis zum Ausgleich aller Forderungen die Dienstleistungen einzustellen.
5. Die PergamonMED GmbH speichert alle für die Dienstleistungen notwendigen Daten des Kunden auch elektronisch dies beinhaltet u.a.:
1. PergamonMED bevorzugt in jeglicher Hinsicht die eigens integrierte Fernwartungslösung, der Kunde benötigt hierzu einen verfügbaren Internetzugang. Möchte der Kunde dies nicht so können Fehlerberichte per FAX versandt werden.
2. Eine kostenfreie Installationshilfe ist mit der PergamonMED GmbH zu vereinbaren. Sollten Installationshilfen kostenpflichtig werden, informiert die PergamonMED GmbH den Kunden hierrüber.
3. Ein 24h Service kann vereinbart werden. Die sonstige Erreichbarbarkeit richtet sich nach den offiziellen Büroöffnungs- oder Support- und Inovationsvertragszeiten.
Die PergamonMED GmbH kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise auf sich hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine ersetzt, die rechtmäßig ist und dem Sinngehalt der nichtigen Bestimmung am nähesten kommt.